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Regeln

Zugelassen für die eLearning Awards sind europäische Schulen, Bildungseinrichtungen und Organisationen, die im Bereich Grund-, Sekundar- und Lehrerbildung arbeiten und LehrerInnen, die in derartigen Organisationen tätig sind.

Städtische und regionale Bildungsinstitutionen sind nur für Awards, die sie direkt betreffen, zugelassen.

Projekte einzelner Lehrpersonen können für die Awards eingereicht werden. Alle Beiträge müssen jedoch einer Schule oder teilnahmeberechtigten Institution zuzuordnen sein. Preisgeld kann nur auf der das Konto der Schule oder Institution überwiesen werden, die auch für die Verteilung zuständig ist. Die Einladung zur Preisverleihung wird an jene Person verschickt, die ein siegreiches Projekt einreicht. Es ist jedoch möglich, einen Vertreter/eine Vertreterin zu ernennen.

Nationale Bildungsserver und Projekte derartiger Institutionen/Organisationen sind nicht teilnahmeberechtigt. Projekte, die bereits an früheren eLearning Awards teilgenommen haben, Projekte des European Schoolnet (EUN) sowie Projekte, die regelmäßig am EUN Server erscheinen, sind ebenfalls  nicht teilnahmeberechtigt.

Projekte, die bereits andere Awards oder Preise (z.B. Comenius) gewonnen haben oder finanzielle Unterstützung erhalten haben sind teilnahmeberechtigt.  Dies muss jedoch in der Projektbeschreibung angeführt werden.

Beiträge können sich mit einem Unterrichtsgegenstand, einer Ressourcensammlung, einem Projekt oder einer Aktivität beschäftigen. Die Inhalte sollten nach dem 1. Jänner 2004 erstellt worden sein.

Alle Beiträge müssen bis spätestens 19. Oktober 2005 auf der eLearning Awards Website eingereicht werden.

Mit Hilfe der Anleitung auf der Startseite dieser Website muss ein Benutzerkonto eingerichtet werden. Beiträge können durch Ausfüllen eines Formulars, in dem das Projekt beschrieben und dessen URL angegeben, wird, eingereicht.

Die Evaluierung wird online durchgeführt. Leider können wir keine CD-Roms oder Printmaterialien für die Evaluierung berücksichtigen.

Kooperative Projekte zwischen Schulen, Bildungsinstitutionen und Organisationen können eingereicht werden, wenn sie von einer bestimmten Schule, Institution oder Organisation, die Teil des Projekts ist, vertreten werden. Wenn ein Projekt von mehr als einem Partner eingereicht wird, wird der Beitrag nur ein Mal berücksichtigt.

Die Beiträge sollten in einer europäischen Sprache eingereicht werden und müssen eine informative Beschreibung auf Englisch, Deutsch, Französisch, Italienisch oder Spanisch enthalten.

Alle Beiträge müssen von 17. Oktober bis 30. November 2005 online sein. Die Sieger müssen ihre Beiträge bis 31. Dezember 2005 auf der Website präsentieren.

Rechtliche und ethische Fragen

Alle Beiträge müssen sich an die europäischen Übereinkommen des Copyright halten. Kurze Zitate können dann verwendet werden, wenn die Quelle angegeben wird. Bilder, Filme, Sound und Multimedia darf dann eingesetzt werden, wenn sie von der Schule produziert wurden, der Eigentümer es genehmigt hat oder sie von einer allgemein zugänglichen Quelle wie Clip Arts stammen.

Die Beiträge für die eLearning Awards verbleiben im Eigentum der Schule/der Organisation/der Lehrperson. Das European Schoolnet behält sich das Recht vor, die Materialien gratis im Web, auf CD-ROM oder anderen Medien bis 31. Dezember 2013 zu präsentieren.

Die Beiträge dürfen keinerlei Äußerungen, Fakten, Informationen oder Zitate enthalten, die eine Person oder eine Gruppe von Personen verletzt.
Die Beiträge dürfen keinerlei Äußerungen, Fakten, Informationen oder Zitate enthalten auf Grund derer Menschen wegen ihrer Hautfarbe, Meinung, Nationalität, Geschlecht, Beruf oder Überzeugung verfolgt werden können. Die Beiträge dürfen auch nicht zu Kriminalität oder Gesetzesübertretungen auffordern.
 
Disqualifizierung von Projekten

Das European Schoolnet oder die PreisrichterInnen können einen Beitrag zur Gänze oder zu Teilen disqualifizieren, wenn er nicht zeitgerecht eingebracht wurde, oder wenn er gegen die Regeln oder die Ethik verstößt.
Beiträge oder Materialien, die gegen diese Regeln verstoßen, können vom European Schoolnet aus dem Projekt ausgeschlossen werden und GewinnerInnen können bereits verliehene Preise aberkannt werden.

Das European Schoolnet hat das Recht, die Regeln abzuändern. Derartige Änderungen werden auf der eLearning Awards Website veröffentlicht.

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