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REGELN

1. Teilnahmekriterien

Alle Schulen und Lehrerbildungseinrichtungen Europas können an den eLearning Awards teilnehmen. Zur Teilnahme berechtigt sind EU-Länder, Länder des europäischen Wirtschaftsraums, EU-Beitrittsländer, Georgien, Israel und die Schweiz (siehe Liste*). Beiträge müssen bis zum Ende der Abgabefrist auf der eLearning Awards Website eingereicht werden.

Beiträge können sich mit einem Unterrichtsgegenstand, einer Ressourcensammlung, einem Projekt oder einer Aktivität beschäftigen. Die Inhalte sollten nach dem 1. Januar 2007 erstellt worden sein. Beiträge einzelner Lehrkräfte können eingereicht werden, müssen jedoch einer Schule oder teilnahmeberechtigten Institution zugeordnet werden können. Das Preisgeld kann nur auf das Konto der Schule oder Institution überwiesen werden, die auch für die Auszahlung zuständig ist. Die Einladung zur Preisverleihung wird an jene Person gesandt, die den siegreichen Beitrag eingereicht hat. Es ist jedoch möglich, eine Vertretung zu nominieren. Gemeinschaftliche Projekte von unterschiedlichen Institutionen sind teilnahmeberechtigt, sollten jedoch von einer Institution vertreten werden, die Teil des Projekts ist. Falls ein Projekt von mehr als einer Partnerschule eingereicht wird, wird dies als ein Beitrag gewertet.

Anbieter von kommerziellen oder öffentlichen Bildungsinhalten und Diensten sowie Institutionen, die in den letzten Jahren einen eLearning Award gewonnen haben, sind nicht teilnahmeberechtigt. Projekte, die andere Preise oder Stipendien (z.B. Comenius) gewonnen haben oder von Sponsoring profitiert haben, sind jedoch teilnahmeberechtigt. Die Art der erhaltenen Unterstützung sollte im Anmeldeformular bekannt gegeben werden.
Da die Evaluierung online durchgeführt wird, müssen auch die Beiträge online präsentiert werden. CD-ROMs und Printmaterialien sind nicht zulässig.
Die Beschreibung, die im Teilnahmeformular verlangt wird, muss eine kurze, informative Zusammenfassung auf Englisch, Deutsch oder Französisch sein. Das Projekt kann in einer offiziellen Sprache der teilnehmenden Länder durchgeführt werden.
Alle Beiträge müssen vom 27. Oktober bis 31. Dezember 2009 online sein.

2. Rechtliche und ethische Fragen

Alle Beiträge müssen sich sowohl an die europäischen Abkommen des Copyrights als auch an die rechtlichen Rahmenbedingungen jenes Landes halten, in dem sie eingereicht werden. Sie sollten zudem die aktuellen Insafe-Tipps und Ratschläge über Datenschutz, e-safety und den Schutz der Kinder im WWW (siehe www.saferinternet.org) beachten. Kurze Zitate können dann verwendet werden, wenn die Quelle angegeben wird. Bilder, Filme, Sound und Multimedia dürfen dann eingesetzt werden, wenn der Eigentümer es genehmigt hat oder sie von einer allgemein zugänglichen Quelle stammen.

Die Beiträge für die eLearning Awards verbleiben im Eigentum der Schule/der Organisation/der Lehrperson. European Schoolnet behält sich das Recht vor, die Materialien zwischen 1. November 2008 und 31. Dezember 2009 kostenlos für Bildungszwecke zugänglich zu machen.

Die Beiträge dürfen keinerlei Äußerungen, Fakten, Informationen oder Zitate enthalten, die eine Person oder eine Gruppe von Personen verletzt. Die Beiträge dürfen keinerlei Äußerungen, Fakten, Informationen oder Zitate enthalten auf Grund derer Menschen wegen ihrer Hautfarbe, Meinung, Nationalität, Geschlecht, Beruf oder Überzeugung verfolgt werden können. Die Beiträge dürfen auch nicht zu Kriminalität oder Gesetzesübertretungen auffordern.

European Schoolnet kann einen Beitrag disqualifizieren, wenn er gegen die Regeln der eLearning Awards verstößt und behält sich das Recht vor, ohne Angabe von Gründen Projekte zu disqualifizieren, sie aus der Projektgalerie zu entfernen oder ihnen Preise abzuerkennen. European Schoolnet hat das Recht, die Regeln und Awards abzuändern. Derartige Änderungen werden auf der eLearning Awards Website bekannt gegeben.

3. Bewertung

Beiträge werden von IKT-BildungsexpertInnen bewertet. Nach einem kurzen Screening (bei dem die Teilnahmekriterien überprüft werden) werden die Beiträge von EvaluatorInnen in unterschiedlichen Ländern Europas bewertet.

Die EvaluatorInnen bewerten die Projekte gemäß verschiedenster Kriterien und erstellen eine engere Auswahlliste von 100 potentiellen SiegerInnen. Darüber hinaus ermitteln sie die Kandidaten für die speziellen Awards. Die eLearning Awards Partner können sich an der Auswahl der GewinnerInnen jener Kategorie beteiligen, die sie finanziell unterstützen. Die EvaluatorInnen berücksichtigen folgende Kriterien:

Eine Jurorengruppe bestehend aus führenden IKT-ExpertInnen im Bildungsbereich evaluiert anschließend die engeren Favoriten und ermittelt die SiegerInnen. Den Vorsitz dieser Gruppe hat eine vom European Schoolnet und den Partnern unabhängige Person inne.

Die Entscheidung der JurorInnen ist endgültig und kann nicht angefochten werden.

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*Teilnahmeberechtigte Länder::
EEA/EU
Belgien, Bulgarien, Deutschland, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Griechenland, , Island, Irland, Italien, Liechtenstein, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern

Andere
Georgien, Israel, Schweiz

EU Beitrittskandidaten
Türkei, Kroatien, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien

 




     
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