REGELN
1. Teilnahmekriterien
- Alle Kategorien: Alle Schulen und Lehrerbildungseinrichtungen* Europas können an den eLearning Awards teilnehmen. Zur Teilnahme berechtigt sind EU-Länder, Länder des europäischen Wirtschaftsraums, EU-Beitrittsländer, Georgien, Israel und die Schweiz**. Beiträge müssen bis zum Ende der Abgabefrist auf der eLearning Awards Website eingereicht werden.
- Kategorie „Internationale Zusammenarbeit“: Ab den eLearning Awards 2009 ermöglicht die zusätzliche Kategorie „Internationale Zusammenarbeit“ Schulen und Lehrerbildungseinrichtungen aus der ganzen Welt, Schulprojekte hervorzuheben. In dieser Kategorie werden nur Projekte in englischer Sprache oder in einer der 25 anderen teilnahmeberechtigten Sprachen*** der eLearning Awards akzeptiert.
- Beiträge können sich mit einem Unterrichtsgegenstand, einer Ressourcensammlung, einem Projekt oder einer Aktivität beschäftigen. Die Inhalte sollten nach dem 1. Januar 2008 erstellt worden sein. Beiträge einzelner Lehrkräfte können eingereicht werden, müssen jedoch einer Schule oder teilnahmeberechtigten Institution zugeordnet werden können. Das Preisgeld kann nur auf das Konto der Schule oder Institution überwiesen werden, die auch für die Auszahlung zuständig ist. Die Einladung zur Preisverleihung wird an jene Person gesandt, die den siegreichen Beitrag eingereicht hat. Es ist jedoch möglich, eine Vertretung zu nominieren. Gemeinschaftliche Projekte von unterschiedlichen Institutionen sind teilnahmeberechtigt, sollten jedoch von einer Institution vertreten werden, die Teil des Projekts ist. Falls ein Projekt von mehr als einer Partnerschule eingereicht wird, wird dies als ein Beitrag gewertet.
- Anbieter von kommerziellen oder öffentlichen Bildungsinhalten und Diensten sowie Institutionen, die in den letzten Jahren einen eLearning Award gewonnen haben, sind nicht teilnahmeberechtigt. Projekte, die andere Preise oder Stipendien (z.B. Comenius) gewonnen haben oder von Sponsoring profitiert haben, sind jedoch teilnahmeberechtigt. Die Art der erhaltenen Unterstützung sollte im Anmeldeformular bekannt gegeben werden. Da die Evaluierung online durchgeführt wird, müssen auch die Beiträge online präsentiert werden. CD-ROMs und Printmaterialien sind nicht zulässig.
Die Beschreibung, die im Teilnahmeformular verlangt wird, muss eine kurze, informative Zusammenfassung auf Englisch, Deutsch oder Französisch sein. Das Projekt kann in einer der unten aufgeführten*** Sprachen durchgeführt werden. Alle Beiträge müssen vom 27. Oktober 2009 bis 31. Dezember 2010 online sein. Da die Ressourcen jedoch auch über EUN’s Lern-Ressourcen-Portal zugänglich sind, empfehlen wir, die Beiträge für längere Zeit auf einem permanenten Server mit permanenter URL zu speichern, um das Entstehen unterbrochener Links zu vermeiden (siehe ‚Rechtliche und ethische Fragen’).
2. Rechtliche und ethische Fragen
Alle Beiträge müssen sich sowohl an die europäischen Abkommen des Urheberrechts als auch an die rechtlichen Rahmenbedingungen jenes Landes halten, in dem sie eingereicht werden. Sie sollten zudem die aktuellen Insafe-Tipps und Ratschläge (www.saferinternet.org) über Datenschutz, e-safety und den Schutz der Kinder im WWW beachten. Kurze Zitate können dann verwendet werden, wenn die Quelle angegeben wird. Bilder, Filme, Sound und Multimedia dürfen dann eingesetzt werden, wenn der Eigentümer es genehmigt hat oder sie von einer allgemein zugänglichen Quelle stammen.
Die Beiträge für die eLearning Awards verbleiben im Eigentum der Schule/der Organisation/der Lehrperson. Während des Registrierungsverfahrens werden Sie gebeten, eine Creative Commons Lizenz für Ihre Inhalte vorzulegen.
Die eingereichten Beiträge werden auf den folgenden Websites veröffentlicht: Dem eLearning Awards Portal und EUN’s Lern-Ressourcen-Portal, unter http://lreforschools.eun.org.
Die Beiträge dürfen keinerlei Äußerungen, Fakten, Informationen oder Zitate enthalten, die eine Person oder eine Gruppe von Personen verletzen. Die Beiträge dürfen keinerlei Äußerungen, Fakten, Informationen oder Zitate enthalten auf Grund derer Menschen wegen ihrer Rasse, Meinung, Nationalität, Geschlecht, Beruf oder Überzeugung verfolgt werden können. Die Beiträge dürfen auch nicht zu Kriminalität oder Gesetzesübertretungen auffordern.
European Schoolnet kann einen Beitrag disqualifizieren, wenn er gegen die Regeln der eLearning Awards verstößt und behält sich das Recht vor, ohne Angabe von Gründen Projekte zu disqualifizieren, sie aus der Projektgalerie zu entfernen oder ihnen Preise abzuerkennen. European Schoolnet hat das Recht, die Regeln und Awards abzuändern. Derartige Änderungen werden auf der eLearning Awards Website bekannt gegeben.
3. Bewertung
Beiträge werden online von IKT-BildungsexpertInnen in verschiedenen Ländern Europas bewertet. Die EvaluatorInnen bewerten die Projekte gemäß verschiedenster Kriterien und erstellen eine engere Auswahlliste von 70 potentiellen SiegerInnen. Darüber hinaus ermitteln sie die Kandidaten für die speziellen Awards. Die eLearning Awards Partner können sich an der Auswahl der GewinnerInnen jener Kategorie beteiligen, die sie finanziell unterstützen. Die EvaluatorInnen berücksichtigen folgende Kriterien:
- Inhalt des Beitrags
- Pädagogische Innovation (Förderung von aktivem Lernen, Nachweis von Zusammenarbeit mit anderen Schulen, usw.)
- Kreative und innovative Anwendungen von IKT
- Nachhaltigkeit und Übertragbarkeit auf andere Länder und Schulen
- Resultate und Vorzüge
Eine Jurorengruppe bestehend aus führenden IKT-ExpertInnen im Bildungsbereich evaluiert anschließend die engeren Favoriten und ermittelt die SiegerInnen. Die Entscheidung der JurorInnen ist endgültig und kann nicht angefochten werden.
Das Abstimmungstool wird unter keinen Umständen als Bewertungsbasis des Wettbewerbs der eLearning Awards dienen. Die Jury agiert vollkommen unabhängig.
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Allgemeine Informationen:
* Weiterbildungsstätten / Bildungsinstitute für 16- bis 18-Jährige sind ebenfalls teilnahmeberechtigt.
** Teilnahmeberechtigte Länder: EWR/EU
Belgien, Bulgarien, Deutschland, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Griechenland, Island, Irland, Italien, Liechtenstein, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern. Andere: Georgien, Israel, Schweiz. EU Beitrittskandidaten: Türkei, Kroatien, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien.
*** Teilnahmeberechtigte Sprachen: Die 23 offiziellen Sprachen der EU. Andere: Hebräisch, Türkisch, Isländisch, Norwegisch
**** Teilnahmezeitraum: 24. August – 23. Oktober